Für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte gilt generell die Pflicht, die Arbeitsstunden aufzuzeichnen. Dies ist unabhängig von der Branche in der der Arbeitgeber tätig ist. Eine entsprechende Vorlage für den ersten Monat der Beschäftigung ist dieser Email angehängt.
Für weitere Monate können Sie die Vorlagen mit Wochen- und Feiertagen hier generieren.